Neue CoronaRegeln
Liebe Vereinsvertreterinnen, liebe Vereinsvertreter,
das Land NRW hat mit Wirkung zum 1. Oktober 2021 eine neue Coronaschutzverordnung erlassen. Grundsätzlich gibt es für den organisierten Vereinssport keine Veränderungen. Eine Ausnahme ergibt sich aber aus den Veränderungen bezüglich Schülerinnen und Schülern in den Herbstferien. Hier hat das Gesundheitsministerium folgendes klargestellt:
In den Herbstferien benötigen Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen für die Teilnahme an 3G-Veranstaltungen einen aktuellen negativen Corona-Test. Tests für Unter-18-Jährige sind weiterhin kostenlos.