Liebe Vereinsvertreterinnen, liebe Vereinsvertreter,

das Land NRW hat mit Wirkung zum 1. Oktober 2021 eine neue Coronaschutzverordnung erlassen. Grundsätzlich gibt es für den organisierten Vereinssport keine Veränderungen. Eine Ausnahme ergibt sich aber aus den Veränderungen bezüglich Schülerinnen und Schülern in den Herbstferien. Hier hat das Gesundheitsministerium folgendes klargestellt:

In den Herbstferien benötigen Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen für die Teilnahme an 3G-Veranstaltungen einen aktuellen negativen Corona-Test. Tests für Unter-18-Jährige sind weiterhin kostenlos.

An 3G-Veranstaltungen dürfen nur gegen das Coronavirus Geimpfte, Genesene oder Getestete teilnehmen. Eigentlich gelten Schüler laut Coronaschutzverordnung „aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen“. Dieser Passus wird in den Ferien nun ausgesetzt, da die regelmäßigen Schultests in dieser Zeit wegfallen.

Wo nur Personen nach der 3G-Regel - geimpft, genesen oder getestet - zugelassen sind, müssen auch Schüler das Ergebnis eines höchstens 48 Stunden alten Schnelltests vorlegen. Nach einem Bund-Länder-Beschluss bleiben die Tests für Unter-18-Jährige weiterhin kostenlos.

Sofern die Corona-Schutzverordnung es zulässt, darf ein Schnelltest auch durch einen gemeinsamen Selbsttest vor Ort ersetzt werden. Dies gilt demnach bei „Bildungsangeboten, Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit und Sportangeboten für Kinder und Jugendliche“.

Wir bitten dies in den Vereinen zu berücksichtigen und zu kommunizieren.

Hoffen wir alle gemeinsam, dass dies die einzige Einschränkung in der Zukunft bleibt.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Flügel

Geschäftsführer ESPO

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